Hausordnung & Geschäftsbedingungen
Kirschhöfer Kegelstübchen
Stand: 01.09.2024
Die Mitarbeiter des Kegelstübchens sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlichen jedem Gast zum Hausverbot weisungsberechtigt.
In allen Räumen (Lager, Kegelbahn, Treppenhaus und DGH) ist das Rauchen verboten.
Die Gasträume und deren Ausstattung sowie das Inventar ist nicht zu beschädigen. Im Falle eines vorsätzlichen Schadens (Stühle werfen, Gläser werfen) wird eine Schadenspauschale von 100,-€ fällig. Wir behalten uns eine Anzeige wegen Sachbeschädigung vor. Fällt ein Glas mal versehentlich runter, gilt §3 natürlich nicht.
Rechnungen sind am selben Abend zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit in Bar oder per EC-Karte (ab 10,-€) zu bezahlen. Die Kegelgebühren sind immer in Bar zu zahlen. Sollte der Durst größer als das Portemonnaie gewesen sein, sprecht uns an. Sollte „einfach“ gegangen werden, habt Ihr 7 Tage Zeit zu bezahlen, ansonsten wird eine Anzeige gestellt.
Das Kegelstübchen übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung.
Rassistische und homophobe Beleidigungen sind
verboten!
Wer Gäste oder Personal beleidigt, bekommt direkt Hausverbot!
Das Übertreten der Anlauffläche der Kegelbahn (hinter
der „Klingelschnur“) ist untersagt.
Sollte es dadurch zu Schäden kommen, werden die Reparaturkosten
durch die Stadt Weilburg in Rechnung gestellt. Ebenfalls fallen
25,-€ Bearbeitungspauschale an.
Eltern haften für Ihre Kinder! Das Kegeln für
Kinder (bis 16 Jahre) ist nur unter Aufsicht gestattet. Wir
passen nicht auf Kinder auf! Die Aufsichtsperson oder die
Eltern sind für etwaige Schäden verantwortlich.
Jeder Gast akzeptiert diese Hausordnung mit der ersten Getränkebestellung.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Abend im Kirschhöfer Kegelstübchen
Eileen & Team